Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-20 W 93/14

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners vom 13.08.2014 wird der Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 17.07.2014 aufgehoben und der Antrag der Antragstellerin vom 25.02.2014 auf Erlass eines Beschlusses nach § 890 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.


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