Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-2 U 2/15

Tenor

I. Die Kosten des Verfügungsverfahrens werden der Verfügungsbeklagten auferlegt.

II. Der Streitwert für das Verfügungsverfahren beträgt bis zum 9. März 2015 auch für die Berufungsinstanz 2.500 €; ab diesem Tag entspricht er dem Kosteninteresse.


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