Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-16 U 26/15

Tenor

Der Antrag der Kläger auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wird zurückgewiesen.

Die Berufung der Kläger gegen das am 23.12.2014 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird als unzulässig verworfen.

Die Kläger tragen die Kosten des Berufungs- und des Wiedereinsetzungsverfahrens.

Der Streitwert für das Berufungs- und Wiedereinsetzungsverfahren wird auf jeweils 13.546,09 € festgesetzt.


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