Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-1 U 62/15

Tenor

  Die Berufungen der Klägerin und der Streithelferin gegen das am 12.01.2015 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf werden zurückgewiesen.

              Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Klägerin zur Last. Die Streithelferin trägt die Kosten der Nebenintervention.

Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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