Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-1 U 48/15

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 27.02.2015 verkündete Urteil des Einzelrichters der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert und die Klage abgewiesen.

             Die Kosten des Verfahrens erster Instanz werden der Klägerin zu 62% und der Beklagte zu 1) zu 38% auferlegt. Die Kosten des Verfahrens zweiter Instanz trägt allein die Klägerin.

Dieses Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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