Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-7 U 171/14

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 25.07.2014 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger können die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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