Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-27 U 13/16

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 6. Mai 2016 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg (24 O 64/14) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in derselben Höhe Sicherheit leistet.


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