Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 U 63/16

Tenor

  • I. Die Berufung des Beklagten gegen das am 07.12.2015 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf i.V.m. dem Berichtigungsbeschluss vom 18.12.2015 wird zurückgewiesen.

  • II. Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte.

  • III. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

  • IV. Dem Beklagten wird nachgelassen die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,00 € abzuwenden, wenn nicht die Kläger vorab in gleicher Höhe Sicherheit leisten.


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