Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 27 U 27/17

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das am 30. Juni 2017 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kleve (3 O 318/15) wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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