Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 1 UF 127/18

Tenor

I. Die Beschwerde des Kindesvaters gegen den am 24.07.2018 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Düsseldorf wird auf seine, des Kindesvaters, Kosten zurückgewiesen.

II. Der Kindesmutter wird für ihre Verteidigung im Beschwerdeverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin A… in B… bewilligt.

III. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.


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