Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 2 RVs 85/20

Tenor

1.

Das angefochtene Urteil wird

a) hinsichtlich der abgeurteilten Online-Ticketkäufe

vom 11. Dezember 2018 (200,00 Euro),

vom 12. Dezember 2018 (79,90 Euro) und

vom 12. Dezember 2018 (209,80 Euro)

aufgehoben; insoweit wird das Verfahren eingestellt;

b) im Schuldspruch dahin abgeändert, dass der Angeklagte

des Computerbetruges in 32 Fällen schuldig ist.

2.

Das Verfahren wird ferner hinsichtlich des Online-Ticketkaufes

vom 7. Dezember 2018 (99,90 Euro) eingestellt.

3.

Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen.

4.

Im Umfang der Einstellung fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last. Die verbleibenden Kosten seines Rechtsmittels hat der Angeklagte zu tragen.


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