Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 Wx 165/19

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 vom 27. Juni 2019 wird der Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 13. Juni 2019 geändert.

Das zu 2 beteiligte Standesamt wird angewiesen, die begehrte Berichtigung des Vornamens der Beteiligten zu 1 im Geburtenregister vorzunehmen.


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