Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 AR 56/22

Tenor

Die Auslieferung des Verfolgten an die belgische Regierung zur Strafverfolgung wegen der in dem Europäischen Haftbefehl des Gerichts Erster Instanz Westflandern, Abteilung Brügge, vom 27. Juni 2022 (2021/243) bezeichneten Straftaten ist zulässig.

                            Die Auslieferungshaft des Verfolgten dauert fort.

Die von dem Rechtsbeistand des Verfolgten hiergegen mit Schriftsatz vom 25. September 2022 erhobenen Einwendungen werden zurückgewiesen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen