IRG § 83b Bewilligungshindernisse

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

(1) Die Bewilligung der Auslieferung kann abgelehnt werden, wenn

1.
gegen den Verfolgten wegen derselben Tat, die dem Auslieferungsersuchen zugrunde liegt, im Geltungsbereich dieses Gesetzes ein strafrechtliches Verfahren geführt wird,
2.
die Einleitung eines strafrechtlichen Verfahrens wegen derselben Tat, die dem Auslieferungsersuchen zugrunde liegt, abgelehnt wurde oder ein bereits eingeleitetes Verfahren eingestellt wurde,
3.
dem Auslieferungsersuchen eines dritten Staates Vorrang eingeräumt werden soll,
4.
nicht aufgrund einer Pflicht zur Auslieferung nach dem Rahmenbeschluss Europäischer Haftbefehl, aufgrund einer vom ersuchenden Staat gegebenen Zusicherung oder aus sonstigen Gründen erwartet werden kann, dass dieser einem vergleichbaren deutschen Ersuchen entsprechen würde.

(2) Die Bewilligung der Auslieferung eines Ausländers, der im Inland seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, kann ferner abgelehnt werden, wenn

1.
bei einer Auslieferung zum Zwecke der Strafverfolgung die Auslieferung eines Deutschen gemäß § 80 Abs. 1 und 2 nicht zulässig wäre,
2.
bei einer Auslieferung zum Zwecke der Strafvollstreckung er dieser nach Belehrung zu richterlichem Protokoll nicht zustimmt und sein schutzwürdiges Interesse an der Strafvollstreckung im Inland überwiegt; § 41 Abs. 3 und 4 gelten entsprechend.

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Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Braunschweig (1. Strafsenat) - 1 AR (Ausl.) 17/22
16. September 2022
1 AR (Ausl.) 17/22 16. September 2022
Beschluss vom Oberlandesgericht Oldenburg (1. Strafsenat) - 1 Ausl 18/22
23. Juni 2022
1 Ausl 18/22 23. Juni 2022
Beschluss vom Oberlandesgericht Celle (2. Strafsenat) - 2 Ws 36/22
1. April 2022
2 Ws 36/22 1. April 2022
Beschluss vom Oberlandesgericht Celle (2. Strafsenat) - 2 AR (Ausl) 40/21
21. Juli 2021
2 AR (Ausl) 40/21 21. Juli 2021
Beschluss vom Oberlandesgericht Celle (2. Strafsenat) - 2 AR (Ausl) 12/21
23. Juni 2021
2 AR (Ausl) 12/21 23. Juni 2021
Beschluss vom Oberlandesgericht Celle (2. Strafsenat) - 2 AR (Ausl) 26/21
7. Mai 2021
2 AR (Ausl) 26/21 7. Mai 2021
Beschluss vom Oberlandesgericht Braunschweig (1. Strafsenat) - 1 AR (Ausl.) 17/20
11. Februar 2021
1 AR (Ausl.) 17/20 11. Februar 2021
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27. Februar 2020
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24. Februar 2020
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12. Juli 2018
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