Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 15 W 1/23

Tenor

  • I. Das Rechtsmittel der Klägerin gegen den Beschluss des Landgerichts vom 14.12.2022 wird als unzulässig verworfen.

  • II. Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens trägt die Klägerin.

  • III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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