Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 10 W 106/23

Tenor

Auf die Beschwerde des Kostengläubigers wird der Beschluss der 13. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach vom 25. August 2023 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die notarielle Kostenrechnung vom 4. November 2021 (Re.-Nr. 00000) wird bestätigt.

Die Kosten des Verfahrens werden der Kostenschuldnerin auferlegt.


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