Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 4 U 20/24

Tenor

1.Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 08.01.2024 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen und die Berufung des Klägers gegen das vorgenannte Urteil durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 1 ZPO als unzulässig zu verwerfen.

Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 05.07.2024.

2.Der Termin zur mündlichen Verhandlung vom 10.06.2025 wird aufgehoben.

3.Der Streitwert wird für die Berufung des Klägers auf 1.486,17 Euro und für die Berufung der Beklagten auf 3.391,14 Euro festgesetzt.


1 2

I. 

3

II. 

4 5 6 7 8

III. 

9 10 11 12

IV. 

13

V. 

14 15

VI. 

16 17

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen