Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 WF 81/24

Tenor

I. Dem Beschwerdeführer wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt A. in B.-Stadt bewilligt.

II.  Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Moers vom 06.03.2024 aufgehoben und die Erbausschlagungserklärung der Kindesmutter als gesetzliche Vertreterin für das minderjährige Kind C. vom 25.01.2024 nach dem am 24.12.2023 verstorbenen D. (Großvater väterlicherseits) familiengerichtlich genehmigt.

III. Gerichtskosten für beide Instanzen werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden für beide Instanzen nicht erstattet.

IV. Der Verfahrenswert wird auf 2.000,00 € festgesetzt.


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