Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 W 9/25

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf – Rechtspflegerin – vom 01.10.2024 aufgehoben.

Das Amtsgericht wird angewiesen, den Antrag der Beteiligten unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Senats neu zu bescheiden.

Nebenentscheidungen sind nicht veranlasst.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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