Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 13 W 11/25

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin vom 07.04.2025 gegen den Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 03.04.2025 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Der Beschwerdewert wird auf bis 1.000 € festgesetzt.


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