Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 4 U 104/92

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 13. März 1992 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird - unter Einbeziehung der sofortigen Beschwerde der Klägerin - zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Rechtsmittelinstanz.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert die Klägerin in Höhe von 9.900,- DM.


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