Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 6 U 259/92

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen - das am 07. Oktober 1992 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bochum abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.392,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 10.09.1992 zu zahlen.

Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 3/4, die Beklagte 1/4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beschwer der Parteien: unter 5.000,00 DM.


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