Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 Ws 187/99

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.

Dem Angeschuldigten L wird Rechtsanwalt N aus H als Pflichtverteidiger beigeordnet.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der in-soweit entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staats-kasse.


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