Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 8 W 29/02

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Entscheidung mit der Maßgabe an das Landgericht zurückverwiesen, daß von den Bedenken gegen das Vorliegen der Voraussetzungen des § 116 Abs. 1 Nr. 1 ZPO Abstand genommen werden soll.


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