Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 15 W 340/02

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß der Tenor der landgerichtlichen Entscheidung mit Ausnahme der Kostenentscheidung klarstellend wie folgt neu gefasst wird:

Es wird festgestellt, daß das Verfahren in der Hauptsache erledigt ist, soweit das Amtsgericht den Beteiligten zu 15) gesamtschuldnerisch neben der Beteiligten zu 16) verpflichtet hat, an die Beteiligten zu 1) bis 14) zu Händen der Fa. I als Verwalterin einen Betrag von 69.144,79 Euro zu zahlen.

Der weitergehende Antrag der Beteiligten zu 1) bis 14) wird, soweit er gegen den Beteiligten zu 15) gerichtet ist, zurückgewiesen.

Die Beteiligten zu 1) bis 14) tragen die Gerichtskosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet in dieser Instanz nicht statt.

Der Gegenstandswert des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 20.000,00 Euro festgesetzt.


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