Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 15 W 375/02

Tenor

Der angefochtene Beschluss und der Beschluss des Amtsgerichts Detmold vom 6. Juni 2002 werden aufgehoben.

Der Gegenstandswert für das Verfahren vor dem Senat wird auf 1.500,- Euro festgesetzt.


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