Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 24 U 22/04

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 09. Januar 2004 verkündete

Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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