Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 3 U 90/04

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 4. Dezember 2003 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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