Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 4 U 98/04

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 5. Mai 2004 verkündete Urteil

der VI. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund

abgeändert.

Der Beklagten wird untersagt, im geschäftlichen Verkehr das Inserat zu

veröffentlichen:

"Fett weg in Rekordzeit

Bestätigt: 12 Kilo in 3 Wochen"

gemäß "T3 vom 24. April 2003 (Seite 14)"

oder in inhaltlich identischer Weise.

Der Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis

zu 250.000,- EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder eine Ordnungshaft bis zu

sechs Monaten, zu vollziehen an den Geschäftsführern, angedroht.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch

Sicherheitsleistung in Höhe von 40.000,- EUR abzuwenden, wenn nicht der

Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.


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