Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 5 U 39/06

Tenor

Die Anträge der Beklagten auf Ergänzung und auf Berichtigung des Urteils des Senats vom 25. September 2006 werden zurückgewiesen.

Die Beklagten tragen die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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