Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 WF 22/08

Tenor

Auf die Beschwerde wird dem Kläger unter Beiordnung von Rechtsanwalt N in E ratenfrei Prozesskostenhilfe bewilligt, soweit er eine Beschränkung /Begrenzung des Anspruchs der Antragsgegnerin auf nachehelichen Unterhalt für die Zeit ab dem 1.1.2010 erstrebt.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Auslagen werden nicht erstattet; die Beschwerdegebühr wird auf die Hälfte ermäßigt.


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Zitiert von

Urteil vom Amtsgericht Lemgo - 7 F 124/08
22. Januar 2010
7 F 124/08 22. Januar 2010

Referenzen