Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 8 U 155/07

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Münster vom 22. März 2007 wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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