Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 4 U 4/08

Tenor

Die Berufung des Antragsgegners gegen das am 16. November 2007 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen, mit der Maßgabe, dass in der Beschlussverfügung die Worte "und/oder anbieten zu lassen" und "Rückgabe" entfallen und es am Ende des Verbotstenors heißt: "(Anlage 3 zur Antragsschrift, Bl. 8 - 13 d. A.)".

Der Antragsgegner trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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