Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.
BGB § 1 Beginn der Rechtsfähigkeit
Bürgerliches Gesetzbuch
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.
Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.