Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 18 W 23/06

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss der Einzelrichterin der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 13.02.2006 wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 3.600,00 € festgesetzt.


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