Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 Ss 4/08

Tenor

Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der 2. kleinen Strafkammer des Landgerichts Hagen vom 11. September 2007 hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 24. 01. 2008 durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht, den Richter am Oberlandesgericht und den Richter am Landgericht nach Anhörung der Generalstaatsanwaltschaft gem. § 349 Abs. 4 StPO einstimmig beschlossen:Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Hagen zurückverwiesen.


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