Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 9 U 229/07

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 24. September 2007 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die gegen ihn gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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Zitiert von

Urteil vom Oberlandesgericht Celle (20. Zivilsenat) - 20 U 38/11
11. Juni 2012
20 U 38/11 11. Juni 2012

Referenzen