Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 19 W 29/08

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller nach einem Gegenstandswert von 23.892,-- Euro.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen