Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 25 W 63/09

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren beträgt 1.255,20 €.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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