Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 1 UF 133/08

Tenor

Auf die Berufung des Antragstellers wird das am 22. April 2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Minden in seinem Ausspruch zum nachehelichen Unterhalt teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Antragsteller wird verurteilt, an die Antragsgegnerin ab Rechtskraft der Schei-dung nachehelichen Unterhalt wie folgt zu zahlen:

- bis zum 31.12.2012 monatlich 645,00 €, davon 129,00 € Altersvorsorgeunterhalt,

- ab dem 01.01.2013 und befristet bis zum 31.12.2014 monatlich 460,00 €.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Berufung der Antragsgegnerin und die weitergehende Berufung des Antragstel¬lers werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.


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