Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 Ws 68/09

Tenor

Der angefochtene Beschluss des Landgerichts Bielefeld vom 27. Januar 2009 wird aufgehoben.

Die Pflichtverteidigervergütung wird auf weitere 216,58 EUR festgesetzt.

Die weitergehende Beschwerde wird verworfen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.


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