Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 3 U 9/09

Tenor

Auf die Berufung des Verfügungsbeklagten wird das am 26.11.2008 verkünde-te Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.

Die einstweilige Verfügung vom 18.12.2007 wird insgesamt aufgehoben und der Antrag auf ihren Erlass gänzlich abgewiesen.

Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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