Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 4 U 217/09

Tenor

Auf die Berufung des Antragsgegners wird das am 14. Oktober 2009 ver-kündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Hagen abgeändert.

Die einstweilige Verfügung vom 17. Februar 2009 – 4 O 55/09 – wird auf-gehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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