Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - III-2 RBs 35/10

Tenor

Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den

dazugehörigen Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur erneuten Verhandlung

und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde,

an das Amtsgericht Schwelm zurückverwiesen.


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