Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - II-8 UF 209/09

Tenor

Auf die Berufungen beider Parteien wird das am 7. Oktober 2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Steinfurt einschließlich des zu-grundeliegenden Verfahrens aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des vorliegenden Berufungsverfahrens - an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Gerichtskosten für die Berufungsinstanz werden nicht erhoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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