Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - III-5 Ws 364/10

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben, soweit das Verfahren gegen den Angeklagten zu 6) abgetrennt und vor der XVI. großen Strafkammer des Landgerichts Essen eröffnet worden ist.

Das Verfahren gegen den Angeklagten zu 6) wird ebenfalls vor der III. großen Strafkammer – Jugendkammer – des Landgerichts Essen eröffnet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen