Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 Vollz (Ws) 807/10

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen.

Der angefochtene Beschluss wird dahingehend abgeändert, dass der Antrag auf gerichtliche Entscheidung insgesamt als unbegründet zurückgewiesen wird.

Der Betroffene trägt – unter Abänderung der Kostenentscheidung und Beibehaltung des festgesetzten Gegenstandswertes im angefochtenen Beschluss – die Kosten erster Instanz und die Kosten des Beschwerdeverfahrens.


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