Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - I-4 U 8/11

Tenor

Auf die Berufung des Antragsgegners wird das am 16. November 2010 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer – Kammer für Handelssachen – des Landgerichts Bochum abgeändert.

Die einstweilige Verfügung vom 03. September 2010 wird aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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