Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - II-2 WF 100/11

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Witten vom 30.3.2011 teilweise abgeändert.

Dem Antragsgegner wird zu den Bedingungen der bisherigen Verfahrenskostenhilfebewilligung Rechtsanwalt O aus X beigeordnet.


1 2 3 4 5 6 7 8

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.