FamFG § 259 Formulare

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

(1) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Verfahren durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Formulare für das vereinfachte Verfahren einzuführen. Für Gerichte, die die Verfahren maschinell bearbeiten, und für Gerichte, die die Verfahren nicht maschinell bearbeiten, können unterschiedliche Formulare eingeführt werden.

(2) Soweit nach Absatz 1 Formulare für Anträge und Erklärungen der Beteiligten eingeführt sind, müssen sich die Beteiligten ihrer bedienen.

Referenzen

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Beschluss vom Oberlandesgericht Naumburg (1. Senat) - 3 WF 216/17 (VKH)
28. Dezember 2017
3 WF 216/17 (VKH) 28. Dezember 2017
Beschluss vom Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken - 9 UF 124/10
26. Januar 2011
9 UF 124/10 26. Januar 2011
Beschluss vom Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken - 9 UF 45/10
23. Juni 2010
9 UF 45/10 23. Juni 2010